Die Wiener Landesregierung hat am 16. Juni 2015 den Abschluss nachstehender Vereinbarung gemäß § 139 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung genehmigt:Die Wiener Landesregierung hat am 16. Juni 2015 den Abschluss nachstehender Vereinbarung gemäß Paragraph 139, Absatz 2, der Wiener Stadtverfassung genehmigt:
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die unterzeichnenden Länder, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a Abs. 1 B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die unterzeichnenden Länder, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, Absatz eins, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: