Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, wie insbesondere die Festnehmung von auf frischer Tat betretenen Personen (§ 35 VStG 1950), die Festsetzung und Einhebung einer vorläufigen Sicherheit (§ 37 a VStG 1950) und die Erstattung von Anzeigen,Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, wie insbesondere die Festnehmung von auf frischer Tat betretenen Personen (Paragraph 35, VStG 1950), die Festsetzung und Einhebung einer vorläufigen Sicherheit (Paragraph 37, a VStG 1950) und die Erstattung von Anzeigen,