(4)Absatz 4,In der ersten Sitzung des Natura 2000-Beirates „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“, die vom Amt der Vorarlberger Landesregierung einzuberufen ist, haben die Beiratsmitglieder aus ihrem Kreis einen Beiratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter zu wählen und eine Geschäftsordnung, die insbesondere nähere Bestimmungen über die Einberufung der Sitzungen, die Willensbildung und die Geschäftsbehandlung zu enthalten hat, zu erlassen. Der Natura 2000-Beirat „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einzuberufen.