Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Gesamte Rechtsvorschrift für Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg, Fassung vom 22.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg

StF: LGBl.Nr. 49/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes, LGBl.Nr. 45 aus 2018,, wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins

Das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für Angelegenheiten des Schulwesens zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg betraut.

§ 2

Text

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.