§ 1Paragraph eins
Zielbestimmung
Ziel dieser Verordnung ist es, durch den Erhalt einer ausgedehnten freien Fließstrecke des Inns zur Förderung der Naturschutzinteressen gemäß § 1 Abs. 1 Tiroler Naturschutzgesetz 2005, insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, beizutragen.Ziel dieser Verordnung ist es, durch den Erhalt einer ausgedehnten freien Fließstrecke des Inns zur Förderung der Naturschutzinteressen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Tiroler Naturschutzgesetz 2005, insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, beizutragen.