(3)Absatz 3,Innerhalb der Kernzone (Abs. 1 lit. a) liegen die politischen Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Kufstein und Schwaz. Innerhalb der erweiterten Zone (Abs. 1 lit. b) liegen inInnerhalb der Kernzone (Absatz eins, Litera a,) liegen die politischen Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Kufstein und Schwaz. Innerhalb der erweiterten Zone (Absatz eins, Litera b,) liegen in
Österreich: die politischen Bezirke Kitzbühel, Landeck, Lienz, Reutte und Zell am See,
Deutschland: die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim (inkl. Stadt) und Traunstein,
Italien: die Bezirksgemeinschaften Eisacktal, Pustertal und Wipptal.
Bis zum 31. Dezember 2023 umfasst die erweiterte Zone bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh), bei denen die Euroklasse durch eine entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung nachgewiesen ist, in Österreich auch die politischen Bezirke Bludenz und Feldkirch, in der Schweiz den Kanton Graubünden sowie das Fürstentum Liechtenstein.Bis zum 31. Dezember 2023 umfasst die erweiterte Zone bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse römisch sechs (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh), bei denen die Euroklasse durch eine entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung nachgewiesen ist, in Österreich auch die politischen Bezirke Bludenz und Feldkirch, in der Schweiz den Kanton Graubünden sowie das Fürstentum Liechtenstein.