(1)Absatz eins,Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Stadt Innsbruck genutzten Mühlauer Quellen wird für einen Teil des Wasserschongebietes Inntaldecke-Karwendel, LGBl. Nr. 53/1994, im Gebiet der Gemeinden Absam, Innsbruck, Rum, Scharnitz und Thaur ein engeres Wasserschongebiet (Wasserschongebiet Mühlauer Quellen) festgelegt.Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Stadt Innsbruck genutzten Mühlauer Quellen wird für einen Teil des Wasserschongebietes Inntaldecke-Karwendel, Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 1994,, im Gebiet der Gemeinden Absam, Innsbruck, Rum, Scharnitz und Thaur ein engeres Wasserschongebiet (Wasserschongebiet Mühlauer Quellen) festgelegt.