vom Förderwerber, Darlehensnehmer oder Sicherheitengeber: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Daten über familienrechtliche Merkmale, Identifikations- und Berufsdaten von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, sofern diese in einem solchen wirtschaftlichen Verhältnis stehen, dass dieses Verhältnis Auswirkungen auf das jeweilige Verfahren hat, Daten über Schulbildung und Beruf, bestehende Arbeitsverhältnisse, Einkommens-, Ausgabens- und Vermögensverhältnisse, Daten über Kostenvoranschläge und Rechnungen zum Fördergegenstand, Daten über sonstige für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz maßgebliche Tatsachen, Grundbuchsdaten, Firmenbuchdaten, Rechnungsabschlussdaten, Daten über Gründungsverträge, Daten über Ausmaß, Höhe und Dauer von nach diesem Gesetz gewährten und ausgezahlten Leistungen sowie deren Verwendung, Daten über sonstige aufrechte Darlehens- und Kreditverträge, Daten über Bankverbindungen, Daten über Versicherungsnachweise und Versicherungsinhalte, Daten über Übergabe-, Schenkungs- und Kaufverträge sowie zusätzlich vom Förderwerber oder Darlehensnehmer Daten über Art und Ausmaß der Bewirtschaftung des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes,