Inhaltsverzeichnis
Art / Paragraph | Gegenstand / Bezeichnung |
Abschnitt 1 Zielsetzungen und BegriffsbestimmungAbschnitt 1, Zielsetzungen und Begriffsbestimmung |
Artikel 1 | Zielsetzungen und Umsetzungsmaßnahmen |
Artikel 2 | Begriffsbestimmungen |
Artikel 3 | Mindeststandards für Frauenplätze sowie geeignete Träger |
Abschnitt 2 UmsetzungsmaßnahmenAbschnitt 2, Umsetzungsmaßnahmen |
Artikel 4 | Maßnahmen zum Ausbau des Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen |
Artikel 5 | Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen |
Artikel 6 | Einrichtung einer bundesweiten Steuerungsgruppe |
Artikel 7 | Erhebung des Nutzens von Schutzunterkünften |
Abschnitt 3 Aufgaben von Bund und Ländern und FinanzierungAbschnitt 3, Aufgaben von Bund und Ländern und Finanzierung |
Artikel 8 | Zweckzuschuss des Bundes |
Artikel 9 | Verwendung des Zweckzuschusses durch die Länder |
Artikel 10 | Zielzustände |
Abschnitt 4 Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und ControllingAbschnitt 4, Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Controlling |
Artikel 11 | Angaben der Länder zur Beurteilung des Ist-Zustands |
Artikel 12 | Angaben der Länder zur Anzahl aufgenommener Personen sowie Aufenthaltstagen |
(Statistik) | |
Artikel 13 | Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Erreichung der Zielzustände |
Artikel 14 | Controlling |
Artikel 15 | Rückzahlung der Zuschüsse bei widmungswidriger Verwendung oder Nicht-Verwendung sowie sonstige Maßnahmen bei vereinbarungswidrigem Verhalten |
Abschnitt 5 Auszahlungen des Bundes, Inkrafttreten und AußerkrafttretenAbschnitt 5, Auszahlungen des Bundes, Inkrafttreten und Außerkrafttreten |
Artikel 16 | Auszahlungen des Bundes |
Artikel 17 | Inkrafttreten und Vorbehalte |
Artikel 18 | Außerkrafttreten und Kündigungsverzicht |
Artikel 19 | Urschrift und beglaubigte Abschriften |
Anlage A | Ist-Zustand |
Anlage B | Statistik |
Anlage C | Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Zielzustände |
Anlage D | Fragebogen |
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Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: