Landesrecht konsolidiert Tirol: Gesamte Rechtsvorschrift für Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung, Fassung vom 21.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung)
StF: LGBl. Nr. 114/2015

Änderung

LGBl. Nr. 35/2021

VBl. Tirol Nr. 2/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 39, Absatz 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2015,, wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, Landesgesetzblatt Nr. 113 aus 2015,, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2

Text

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, Landesgesetzblatt Nr. 46, außer Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage