Landesrecht konsolidiert Steiermark: Gesamte Rechtsvorschrift für BHLI - Naturschutzgebiet Liezen - Ennsaltarm "Gamperlacke", KG. Liezen und Reitthal (Pflanzen- und Tierschutzgebiet), Fassung vom 23.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 9. November 1981 über die Erklärung der „Gamperlacke“ in der Stadtgemeinde Liezen zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 630/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 5, des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, Landesgesetzblatt Nr. 65, wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Der südöstlich von Liezen zwischen Enns und der Gleisanlage der ÖBB in den KG. Liezen und Reitthal, Stadtgemeinde Liezen, gelegene, „Gamperlacke“ genannte Ennsaltarm wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen Pflanzen- und Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.
  2. Absatz 2,Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Text

Paragraph 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

  1. Litera a
    Das Errichten und Aufstellen von Anlagen aller Art;
  2. Litera b
    die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens, ausgenommen Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich der bestehenden Schottergruben;
  3. Litera c
    die Vornahme von Aufschüttungen oder Lagerungen aller Art;
  4. Litera d
    die Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes;
  5. Litera e
    das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art;
  6. Litera f
    jede Veränderung der Auwaldvegetation, insbesondere durch Kahlhieb oder Aufforstung mit Fichten oder sonstigen nicht standortgemäßen Baumarten;
  7. Litera g
    die mutwillige Beunruhigung von Vögeln, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit.

§ 3

Text

Paragraph 3

Ausnahmen von den im Paragraph 2, genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Anl. 1

Text

Anlage 1

Anmerkung, Der Plan ist als PDF dokumentiert.)