(2)Absatz 2,Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, gilt abweichend vom Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1, dass während der MittagspauseFür den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, gilt abweichend vom Turnusbereitschaftsdienst gemäß Absatz eins,, dass während der Mittagspause
von 12.00 bis 14.00 Uhr die öffentliche Apotheke „Zum Hirschen“ und die „team santé linden apotheke“, beide in 8430 Leibnitz, die Landapotheke“ in 8431 Gralla, die „Antonius-Apotheke“ in 8435 Wagna und die Apotheke „Zur Mariahilf“ in 8410 Wildon, und
von 12.30 bis 14.30 Uhr die „Sulmtal Apotheke“ in 8430 Kaindorf
Bereitschaftsdienst zu leisten haben. Dieser zusätzliche Bereitschaftsdienst darf auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden.