eine kurze Beschreibung der künstlichen und natürlichen Veränderungen, die die Eigenart, das besondere Gepräge oder die naturwissenschaftliche Bedeutung des Naturdenkmales beeinflußt haben, ferner in dem sachlich gebotenen Ausmaße, Angaben über die in oder auf dem Naturdenkmal gehobenen und gemäß Artikel II, § 1, Absatz 3, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1928, B.G.Bl.Nr. 169, unter Schutz gestellten Ergebnisse von Aufsammlungen und Ausgrabungen.eine kurze Beschreibung der künstlichen und natürlichen Veränderungen, die die Eigenart, das besondere Gepräge oder die naturwissenschaftliche Bedeutung des Naturdenkmales beeinflußt haben, ferner in dem sachlich gebotenen Ausmaße, Angaben über die in oder auf dem Naturdenkmal gehobenen und gemäß Artikel römisch zwei, Paragraph eins,, Absatz 3, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1928, B.G.Bl.Nr. 169, unter Schutz gestellten Ergebnisse von Aufsammlungen und Ausgrabungen.