(1)Absatz eins,Die Neufassung des § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 2 und 3, § 20 Abs. 3, § 19 Abs. 1, § 25 Abs. 1 sowie die Aufhebung der Überschrift,1. Abschnitt‘ im Artikel I, des § 19 Abs. 3 und 4, des § 25 Abs. 2 und 3 und der Bezeichnung,Abs.1‘ und des § 26 und dessen Überschrift sowie der Überschrift,2. Abschnitt‘ durch die Novelle LGBl. Nr. 2/1983 ist am 28. Jänner 1983 in Kraft getreten.Die Neufassung des Paragraph 8, Absatz 4,, Paragraph 9, Absatz 2 und 3, Paragraph 20, Absatz 3,, Paragraph 19, Absatz eins,, Paragraph 25, Absatz eins, sowie die Aufhebung der Überschrift,1. Abschnitt‘ im Artikel römisch eins, des Paragraph 19, Absatz 3 und 4, des Paragraph 25, Absatz 2 und 3 und der Bezeichnung,Absatz eins ‘ und des Paragraph 26 und dessen Überschrift sowie der Überschrift,2. Abschnitt‘ durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1983, ist am 28. Jänner 1983 in Kraft getreten.