Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 2, des Ortsbildgesetzes 1977, Landesgesetzblatt Nr. 54, wird verordnet:
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Stadt Oberwölz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Der Plan ist als PDF dokumentiert.)