Landesrecht konsolidiert Salzburg: Gesamte Rechtsvorschrift für Muster und Vordrucke für die Versteigerung von Jagdpachten, Fassung vom 24.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 17. Oktober 1996, mit der Muster und Vordrucke für die Versteigerung von Jagdpachten festgelegt werden
StF: LGBl Nr 95/1996

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 29, Absatz 9, des Jagdgesetzes 1993 - JG, Landesgesetzblatt Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins

Die Pachtbedingungen gemäß Paragraph 28, Absatz 3 und 4 JG sind gemäß dem in der Anlage 1 festgelegten Muster zu erstellen.

§ 2

Text

Paragraph 2

Für die Ausschreibung der Versteigerung und die Versteigerungsniederschrift sind die in den Anlagen 2 und 3 festgelegten Vordrucke zu verwenden.

§ 3

Text

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Diese Verordnung ist erstmals auf Versteigerungen von Jagdpachten anzuwenden, die mit 1. Jänner 1998 beginnen.
  2. Absatz 2,Die Verordnung vom 13. November 1978, Landesgesetzblatt Nr 84, mit der verschiedene Vordrucke und Muster nach dem Salzburger Jagdgesetz 1977 festgelegt werden, tritt mit 1. Jänner 1998 außer Kraft.
  3. Absatz 3,Die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr 92 aus 2023, treten mit 15. Dezember 2023 in Kraft.

Anl. 1

Anl. 2

Anl. 3