Landesrecht konsolidiert Salzburg: Gesamte Rechtsvorschrift für Kundmachung Österreichischer Stabilitätspakt 2005 Beitritt Burgenland, Fassung vom 23.09.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 17. Juli 2006 über den Beitritt des Landes Burgenland zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)
StF: LGBl Nr 70/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz eins, Litera c, des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, Landesgesetzblatt Nr 18 aus 2005,, wird kundgemacht:

§ 1

Text

Das Land Burgenland ist mit Schreiben vom 20. April 2006 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005), kundgemacht unter Landesgesetzblatt Nr 30 aus 2006,, beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Burgenland nach Artikel 17, Absatz 2, letzter Satz mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.