(1)Absatz eins,Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 258/8 (Teilfläche), 258/9, 258/11 (Teilfläche), 258/12 und 258/13 (Teilfläche), jeweils KG 56535 Obertrum, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 580 m² zulässig.