(2)Absatz 2,Ausbildungsziel ist der Besitz von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für den erwerbsmäßigen Schi- und Snowboardunterricht der Schi-/Snowboardschulklasse V bis III im Rahmen einer Schi- und Snowboardschule auf geöffneten Pisten erforderlich sind, sowie der Besitz von Kenntnissen und Fertigkeiten, die ein sicheres Führen und Begleiten von Wintersportgästen auf Schiabfahrten gewährleisten, sofern diese entweder innerhalb des Bereiches markierter Pisten durchgeführt werden oder bei Durchführung außerhalb solcher in unmittelbarer Nähe der Bergstation einer dem Massenschilauf dienenden Aufstiegshilfe ausgehen und im Nahebereich einer markierten Piste verlaufen.Ausbildungsziel ist der Besitz von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für den erwerbsmäßigen Schi- und Snowboardunterricht der Schi-/Snowboardschulklasse römisch fünf bis römisch drei im Rahmen einer Schi- und Snowboardschule auf geöffneten Pisten erforderlich sind, sowie der Besitz von Kenntnissen und Fertigkeiten, die ein sicheres Führen und Begleiten von Wintersportgästen auf Schiabfahrten gewährleisten, sofern diese entweder innerhalb des Bereiches markierter Pisten durchgeführt werden oder bei Durchführung außerhalb solcher in unmittelbarer Nähe der Bergstation einer dem Massenschilauf dienenden Aufstiegshilfe ausgehen und im Nahebereich einer markierten Piste verlaufen.