Auf Grund der Tatsache, daß
das Lungau-Murau-Nockgebiet nach der bestehenden Wirtschafts- und Sozialstruktur und den natürlichen Gegebenheiten des Berggebietes einen Raum mit weitgehend einheitlichen raumordnungsgemäßen Voraussetzungen darstellt,
dieser Raum insbesondere in wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Hinsicht entwicklungsfähig und förderungswürdig erscheint,
die Länder Kärnten, Salzburg und Steiermark für ihre Anteile an diesem Raum regionale Entwicklungskonzepte erstellt haben, und in der Absicht, für diesen Raum einen möglichst zweckmäßigen und wirtchaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherzustellen, schließen das Land Kärnten, das Land Salzburg und das Land Steiermark zur Regelung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung in diesem Gebiet und um auch den Bestrebungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz Rechnung zu tragen, im Sinne des Art. 15a B-VG folgende Vereinbarung:die Länder Kärnten, Salzburg und Steiermark für ihre Anteile an diesem Raum regionale Entwicklungskonzepte erstellt haben, und in der Absicht, für diesen Raum einen möglichst zweckmäßigen und wirtchaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherzustellen, schließen das Land Kärnten, das Land Salzburg und das Land Steiermark zur Regelung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung in diesem Gebiet und um auch den Bestrebungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz Rechnung zu tragen, im Sinne des Artikel 15 a, B-VG folgende Vereinbarung: