(1)Absatz eins,Die im Gebiet der Gemeinde Mariapfarr, politischer Bezirk Tamsweg, innerhalb des Geschützten Landschaftsteils „Althofener Moos“ nördlich der B 95 Turracher Straße gelegene Grundparzelle 2206, KG Mariapfarr, sowie bereits außerhalb des Geschützten Landschaftsteils gelegene Teilflächen der Grundparzelle 2205, KG Mariapfarr, im Gesamtausmaß von 0,59 ha werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Althofener Moos“.