(1)Absatz eins,Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 364/10 und 365, beide KG 57313 Piesendorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 1 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 364/10 und 365, beide KG 57313 Piesendorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß Paragraph 32, Absatz 3, Ziffer eins, ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.