§ 1
RegelungsgegenstandParagraph eins,, Regelungsgegenstand
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz - TMG, BGBl. I Nr. 141/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018, hinsichtlich Organisation der Meldung, Ablieferung und Weiterleitung sowie der Übernahme der tierischen Nebenprodukte, insbesondere zur Schaffung kommunaler Tiermaterialienentsorgung für Kleinmengen. Durch Vorsorgemaßnahmen wird für jene Fälle Vorsorge getroffen, in denen der Ablieferungspflicht nicht oder nicht ausreichend entsprochen wird. Weiters werden auf der Grundlage des TMG Gebühren, Entgelte und Beiträge festgelegt.Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz - TMG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2003,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, hinsichtlich Organisation der Meldung, Ablieferung und Weiterleitung sowie der Übernahme der tierischen Nebenprodukte, insbesondere zur Schaffung kommunaler Tiermaterialienentsorgung für Kleinmengen. Durch Vorsorgemaßnahmen wird für jene Fälle Vorsorge getroffen, in denen der Ablieferungspflicht nicht oder nicht ausreichend entsprochen wird. Weiters werden auf der Grundlage des TMG Gebühren, Entgelte und Beiträge festgelegt.