(2)Absatz 2,In Mittelschulen sind jedenfalls ein Klassenraum für jede Klasse, ein Leitungszimmer, ein Personalraum, ein Sozialraum, ein Besprechungsraum, ein Lehrmittelzimmer, ein Abstellraum, ein Putzmittelzimmer, Garderoben, WC-Anlagen sowie Pausenflächen vorzusehen. Hat eine Mittelschule mehr als 200 Schülerinnen und Schüler, so ist zusätzlich ein Raum für die Administration einzurichten. Darüber hinaus sind vorzusehen ein Physik- und zugleich Chemiesaal mit Kabinett, ein Musikraum mit Kabinett, zwei Werkräume für Technik und Design mit je einem Kabinett, ein Kreativraum mit Kabinett, ein multifunktional nutzbarer EDV-Raum, eine Bibliothek und eine Lehrküche mit Essbereich. Daneben steht jeder Klasse 15 bis 20 m2 pädagogische Fläche zu, welche im Sinne der pädagogischen Konzeption zu verwenden ist. Für den Unterricht in Bewegung und Sport ist ein Turnsaal vorzusehen. Dem Turnsaal sind ein Geräteraum, zwei Umkleideräume mit je einem Waschraum und zwei Sportlehrpersonenzimmer zuzuordnen.