Überprüfung der erforderlichen Kältemittelfüllmenge in einem ausgewählten Betriebspunkt und zusätzliche Prüfung der Kälteanlage auf Undichtheit - diese Überprüfung entfällt bei Klimaanlagen, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, ABl. Nr. L 150 vom 20.5.2014, S 195 ff und der darauf gestützten Verordnungen der Kommission zu überprüfen sind;Überprüfung der erforderlichen Kältemittelfüllmenge in einem ausgewählten Betriebspunkt und zusätzliche Prüfung der Kälteanlage auf Undichtheit - diese Überprüfung entfällt bei Klimaanlagen, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 517 aus 2014, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842 aus 2006,, ABl. Nr. L 150 vom 20.5.2014, S 195 ff und der darauf gestützten Verordnungen der Kommission zu überprüfen sind;