§ 1Paragraph eins
Zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), LGBl. 0350, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden. Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.Zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Landesgesetzblatt 0350, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden. Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.