Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Wahltage Wahl Organe Personalvertretung für Bedienstete der NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände, Fassung vom 24.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
StF: LGBl. 2002/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des Paragraph 17, des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, Landesgesetzblatt 2002–9, veordnet:

Art. 1

Text

Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

Donnerstag, der 12. Juni 2014

festgelegt.

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

Mittwoch, der 11. Juni 2014

festgelegt.