Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Zwettl, Fassung vom 23.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Zwettl
StF: LGBl. Nr. 22/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des Paragraph 3, Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2015, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2024,, verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Zwettl.

§ 2

Text

Paragraph 2

Begriffsbestimmung

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

Agrarische Schwerpunkträume: Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion;

§ 3

Text

Paragraph 3

Zielsetzungen

  1. Ziffer eins
    Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft und Minimierung der Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungsentwicklung
  2. Ziffer 2
    Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit
  3. Ziffer 3
    Vermeidung von räumlichen Nutzungskonflikten
  4. Ziffer 4
    Sicherstellung einer klimaverträglichen Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Funktionen „Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Versorgung und Mobilität“

§ 4

Text

Paragraph 4

Maßnahmen für den Naturraum

In den in den Anlagen 3 bis 16 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

  • Strichaufzählung
    Grünland-Land- und Forstwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen
  • Strichaufzählung
    Erhaltenswerte Gebäude im Grünland
  • Strichaufzählung
    Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen
  • Strichaufzählung
    Grünland-Windkraftanlagen
  • Strichaufzählung
    Grünland-Kellergassen
  • Strichaufzählung
    Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche
  • Strichaufzählung
    Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen
Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.

§ 5

Text

Paragraph 5

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

Es werden die in den Anlagen 3 bis 16 grafisch und in der Anlage 17 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.

§ 6

Text

Paragraph 6

Monitoring

Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.

Anl. 1

Text

Anlage 1

Übersicht

Anmerkung, Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 2

Text

Anlage 2

Legende

Anmerkung, Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 3

Text

Anlage 3

Anmerkung, Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 4

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Anlage 4

Anmerkung, Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 5

Text

Anlage 5

Anmerkung, Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 6

Text

Anlage 6

Anmerkung, Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 7

Text

Anlage 7

Anmerkung, Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 8

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Anlage 8

Anmerkung, Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 9

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Anlage 9

Anmerkung, Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 10

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Anlage 10

Anmerkung, Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 11

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Anlage 11

Anmerkung, Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 12

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Anlage 12

Anmerkung, Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 13

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Anlage 13

Anmerkung, Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 14

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Anlage 14

Anmerkung, Anlage 14 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 15

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Anlage 15

Anmerkung, Anlage 15 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 16

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Anlage 16

Anmerkung, Anlage 16 wird als PDF dokumentiert.)

Anl. 17

Text

Anlage 17

Anmerkung, Anlage 17 wird als PDF dokumentiert.)