Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren, Fassung vom 22.09.2026

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Langtitel

Verordnung über die Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren
StF: LGBl. 9280/1-0

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. September 2001 aufgrund des Paragraph 5, Absatz 2, des NÖ Seniorengesetzes, Landesgesetzblatt 9280–3, verordnet:

Art. 1

Beachte für folgende Bestimmung

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Die Entschädigung für jeden Erfassungs- und Veränderungsfall in der Evidenz der NÖ Senioren durch die Gemeinden wird mit € 0,15 bestimmt.