(1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Schilehreranwärter-Lehrgang bzw. zu den Schilehrer-Lehrgängen I und II einschließlich des Alpinkurses hat der Kandidat ein Zeugnis zu erhalten.Nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Schilehreranwärter-Lehrgang bzw. zu den Schilehrer-Lehrgängen römisch eins und römisch zwei einschließlich des Alpinkurses hat der Kandidat ein Zeugnis zu erhalten.
Dieses hat neben den persönlichen Daten des Kandidaten in einem Anhang die Prüfungsnoten 1 bis 5 (1 = sehr gut/Leistung weit über dem Durchschnitt, 2 = gut/Leistung über dem Durchschnitt, 3 = befriedigend/durchschnittliche Leistung, 4 = genügend/Leistung weist Lücken auf, doch läßt sie noch ein positives Wirken erwarten, 5 = nicht genügend/Leistung weist Lücken auf, die ein positives Wirken nicht erwarten lassen) und den Qualifikationsvermerk “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” oder “mit Erfolg bestanden” zu enthalten.