Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-456-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Langenrohr, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-456-81, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000-4, der Marktgemeinde Langenrohr, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild, vorne in Gold zwei gekreuzte grüne Ähren, die von einem gleichfarbigen aufrechten Rohrkolben durchzogen werden, rückwärts in Blau eine goldene Darstellung des hl. Nikolaus mit seinen Attributen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Langenrohr festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Langenrohr festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.