Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Wappen Gemeindefarben Groß-Schweinbarth, Fassung vom 21.09.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 21. März 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großschweinbarth
StF: LGBl. 1210/2-0

Art. 1

Text

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 1972, GZ. II/1-2770-1972, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 369 aus 1965,, der Marktgemeinde Großschweinbarth, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem roten Schild auf einem goldenen Hügel ein silberner, zinnenbekrönter gequaderter Wachtturm, vor dem ein schreitender schwarzer silbern bewehrter Eber steht und der von zwei goldenen, mit einer ebensolchen Traube behangenen Rebstöcken begleitet wird.

Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großschweinbarth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gold” genehmigt.