Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 1972, GZ. II/1-2770-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Großschweinbarth, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 1972, GZ. II/1-2770-1972, gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der NÖ Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 369 aus 1965,, der Marktgemeinde Großschweinbarth, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem roten Schild auf einem goldenen Hügel ein silberner, zinnenbekrönter gequaderter Wachtturm, vor dem ein schreitender schwarzer silbern bewehrter Eber steht und der von zwei goldenen, mit einer ebensolchen Traube behangenen Rebstöcken begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großschweinbarth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gold” genehmigt.Gleichzeitig wurden gemäß Paragraph 4, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großschweinbarth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gold” genehmigt.