Landesrecht konsolidiert Burgenland: Gesamte Rechtsvorschrift für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches nachstehend angeführten Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei, Fassung vom 24.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Mai 1998, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehend angeführten Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 42/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der nachstehenden Gemeinden wird gemäß Paragraph 51, Absatz 4, Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der einzelnen Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Artikel 15, Absatz 5, B-VG):

Art. 1

Text

  1. Ziffer eins
    In jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlage erforderlich ist: Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung. Die Übertragung bezieht sich auf den gesamten Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigung unterliegt;
  2. Ziffer 2
    für Bauten in Grünflächen (Paragraph 16, des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes): Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung;
  3. Ziffer 3
    Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller im Burgenländischen Baugesetz 1997 normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nichtbewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Ziffer eins und Ziffer 2,

Die Übertragung erfolgt bezüglich folgender Gemeinden:

  1. Ziffer eins
    Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung:
    • Strichaufzählung
      Donnerskirchen
    • Strichaufzählung
      Oslip
    • Strichaufzählung
      Steinbrunn
  2. Ziffer 2
    Bezirkshauptmannschaft Güssing:
    • Strichaufzählung
      Heugraben
    • Strichaufzählung
      Moschendorf
    • Strichaufzählung
      Neuberg im Burgenland
    • Strichaufzählung
      Rohr im Burgenland
    • Strichaufzählung
      Stinatz
  3. Ziffer 3
    Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf:
    • Strichaufzählung
      Heiligenkreuz im Lafnitztal
    • Strichaufzählung
      Minihof-Liebau
    • Strichaufzählung
      Mogersdorf
    • Strichaufzählung
      Neuhaus am Klausenbach
    • Strichaufzählung
      Sankt Martin an der Raab
    • Strichaufzählung
      Weichselbaum
  4. Ziffer 4
    Bezirkshauptmannschaft Mattersburg:
    • Strichaufzählung
      Baumgarten
    • Strichaufzählung
      Draßburg
    • Strichaufzählung
      Hirm
    • Strichaufzählung
      Pöttelsdorf
    • Strichaufzählung
      Rohrbach bei Mattersburg
  5. Ziffer 5
    Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See:
    • Strichaufzählung
      Bruckneudorf
    • Strichaufzählung
      Edelstal
    • Strichaufzählung
      Frauenkirchen
    • Strichaufzählung
      Jois
    • Strichaufzählung
      Mönchhof
    • Strichaufzählung
      Podersdorf am See
    • Strichaufzählung
      Winden am See
  6. Ziffer 6
    Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf:
    • Strichaufzählung
      Deutschkreutz; die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Ziffer 2 und - soweit die Bauagenden Bauten in Grünflächen betreffen - auf die Ziffer 3
    • Strichaufzählung
      Frankenau-Unterpullendorf
    • Strichaufzählung
      Großwarasdorf
    • Strichaufzählung
      Lackenbach
    • Strichaufzählung
      Mannersdorf an der Rabnitz
    • Strichaufzählung
      Markt Sankt Martin
    • Strichaufzählung
      Neutal
    • Strichaufzählung
      Oberloisdorf
    • Strichaufzählung
      Ritzing; ausgenommen für Bauten in Grünflächen gemäß Ziffer 2
    • Strichaufzählung
      Unterrabnitz-Schwendgraben
    • Strichaufzählung
      Weppersdorf
  7. Ziffer 7
    Bezirkshauptmannschaft Oberwart:
    • Strichaufzählung
      Bernstein
    • Strichaufzählung
      Deutsch Schützen-Eisenberg
    • Strichaufzählung
      Grafenschachen
    • Strichaufzählung
      Litzelsdorf
    • Strichaufzählung
      Markt Allhau
    • Strichaufzählung
      Mischendorf
    • Strichaufzählung
      Neustift an der Lafnitz
    • Strichaufzählung
      Oberwart
    • Strichaufzählung
      Pinkafeld; die Übertragung der Bauagenden bezieht sich jedoch nicht auf die Ziffer eins
    • Strichaufzählung
      Rotenturm an der Pinka
    • Strichaufzählung
      Schandorf
    • Strichaufzählung
      Wolfau