Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 3, Absatz eins, der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, Landesgesetzblatt Nr. 55, wird verordnet:
Der Gemeinde Weppersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.