Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:Gemäß Artikel 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung
von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen
zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung , von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen , zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen: