Landesrecht konsolidiert Burgenland: Gesamte Rechtsvorschrift für Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart, Fassung vom 22.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 02.07.2021, mit der die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, aufgehoben wird

StF: LGBl. Nr. 43/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraphen 82 und 89 Absatz 2, Burgenländische Gemeindeordnung 2003, Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2003,, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5 aus 2021,, wird verordnet:

Art. 1

Text

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.