(2)Absatz 2,Im Jahr 2011 können von der Gesamtsumme der Anschubfinanzierungsmittel 32,4 Mio. Euro, im Jahr 2012 11,85 Mio. Euro auch für infrastrukturelle Maßnahmen nach Maßgabe des oben angeführten Verteilungsschlüssels verwendet werden, wobei 50 000 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden dürfen. Mit den Mitteln sind ausschließlich die Einrichtung neuer Tagesbetreuungen oder Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen zu finanzieren, wobei die Einrichtung neuer Standorte bzw. neuer Gruppen der schulischen Tagesbetreuung vorrangig zu behandeln ist. Die Mittel sind insbesondere zu verwenden für
Die Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesälen und Küchen,
Die Schaffung bzw. Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung,
Die Schaffung bzw. Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen,
Die Anschaffung von Einrichtung(sgegenständen) für oben genannte Adaptierungen oder die
Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (z.B. Geschirr, Besteck, Spiele).
Anderenfalls ist dieser Zweckzuschuss in den Jahren 2011 bis 2014 als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung nach Maßgabe des oben angeführten Verteilungsschlüssels zu verwenden, wobei 8 000 Euro pro Gruppe pro Jahr nicht überschritten werden dürfen. Die für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in der Höhe von 37,6 Mio. Euro können auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden, wobei 50.000,00 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden dürfen.