Landesrecht konsolidiert Burgenland: Gesamte Rechtsvorschrift für Verlegung des Straßenverlaufes der B 57 Güssinger Straße, Fassung vom 21.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. März 2019 betreffend die Verlegung des Straßenverlaufes der B 57 Güssinger Straße von km 42,995 bis km 44,726

StF: LGBl. Nr. 23/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2005,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2018,, wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins

Der Straßenverlauf des neuen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße wird von km 42,995 bis km 44,726 wie folgt bestimmt:

Die neue Trasse zweigt in km 42,995 vom neu zu errichtenden Kreisverkehr auf der B 65 Gleisdorfer Straße in einer Geraden ab und schwenkt in einer Rechtsbogenfolge Richtung Süden. Nach etwa 975 m mündet die Trasse in einer Geraden in km 44,082 in den Bestand der B 57 ein.
Der neue Anschluss der B 57 Güssinger Straße an die B 65 Gleisdorfer Straße liegt etwa 500 m westlich des bestehenden Anschlusses.
Von km 44,082 bis km 44,726 verläuft die Trasse der B 57 auf einer Länge von 644 m auf dem Bestand.

§ 2

Text

Paragraph 2

  1. Absatz eins,Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus der Anlage 1 (Trassenverordnungsplan, Projekt Nr. 2262, Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2262, welches beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
  2. Absatz 2,Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.

Anl. 1