Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, Fassung vom 09.10.2026

§ 0

Langtitel

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen *1) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
StF: BGBl. III Nr. 133/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 2, des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, werden die authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundgemacht.

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Artikel 8, Absatz eins, mit 1. August 2018 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 162 vom 27.06.2015 Seite 3, veröffentlicht.

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Artikel 6, Absatz 2, der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2006,) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

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*1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2006,.