Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Name, Abkürzung und Emblem - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Fassung vom 01.10.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
StF: BGBl. II Nr. 403/2002

Art. 1

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2001,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.