Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Hoheitszeichen - Israel, Fassung vom 05.10.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Oktober 1973 betreffend ein staatliches Hoheitszeichen des israelischen Ministeriums für Tourismus
StF: BGBl. Nr. 554/1973

Art. 1

Text

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein staatliches Hoheitszeichen des israelischen Ministeriums für Tourismus, dessen Darstellung im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, Anwendung findet.