Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Hoheitszeichen - Großbritannien, Fassung vom 10.10.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Feber 1972 betreffend staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland
StF: BGBl. Nr. 81/1972

Art. 1

Text

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetz 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, die in einer Liste im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. Feber 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 106, betreffend das Königliche britische Wappen, ihre Wirksamkeit.