Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Hoheitszeichen - Israel, Fassung vom 05.10.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Jänner 1954, betreffend dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.
StF: BGBl. Nr. 37/1954

Art. 1

Text

Auf Grund des Paragraph 4 a, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht, daß Paragraph 4 a, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1953 auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger, Heft 3, März 1954, veröffentlicht sind und die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.