Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung, BGBl. Nr. 115/1958, folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten: Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung, Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1958,, folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden
Ghana 2. August 1958
Indonesien 30. September 1958
Australien 14. Oktober 1958
Kambodscha 8. Dezember 1958
Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung zu der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung, BGBl. Nr. 115/1958, bekanntgegeben, daß auch die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den Art. 12 und 85 der Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen sowie zu Art. 45 der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen im Kriege gemachten Vorbehalte nicht zur Kenntnis genommen werden können. Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung zu der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung, Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1958,, bekanntgegeben, daß auch die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den Artikel 12 und 85 der Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen sowie zu Artikel 45, der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen im Kriege gemachten Vorbehalte nicht zur Kenntnis genommen werden können.