Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz der Opfer des Krieges, Fassung vom 10.10.2026

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Feber 1959 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949.
StF: BGBl. Nr. 43/1959

Art. 1

Text

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung, Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1958,, folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:

                              Datum der Hinterlegung der

    Staaten            Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden

Ghana                             2. August 1958

Indonesien                       30. September 1958

Australien                       14. Oktober 1958

Kambodscha                        8. Dezember 1958

Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung zu der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung, Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1958,, bekanntgegeben, daß auch die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den Artikel 12 und 85 der Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen sowie zu Artikel 45, der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen im Kriege gemachten Vorbehalte nicht zur Kenntnis genommen werden können.