(7)Absatz 7,Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und die Abwicklungsstelle sind für die Abwicklung der Förderungen gemeinsame Verantwortliche im Sinne des Art. 26 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1. Sie sind berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, welche für die Gewährung, Abwicklung und Kontrolle der Förderungen notwendig sind. Hierunter fallen dieDer Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und die Abwicklungsstelle sind für die Abwicklung der Förderungen gemeinsame Verantwortliche im Sinne des Artikel 26, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), Amtsblatt Nummer L 119 vom 4.5.2016 Seite 1. Sie sind berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, welche für die Gewährung, Abwicklung und Kontrolle der Förderungen notwendig sind. Hierunter fallen die
personenbezogenen Daten der Antragsteller (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, elektronische Zustelladresse);
personenbezogenen Daten der Dienstleister (insbesondere Name bzw. Firma, Anschrift bzw. Sitz, elektronische Zustelladresse).