Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Section Control-Messstreckenverordnung Pichl, Fassung vom 22.09.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 8 Innkreis Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Pichl)
StF: BGBl. II Nr. 440/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.

§ 2

Text

Paragraph 2,

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.