Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Multilaterale Entschuldungsinitiative, Fassung vom 22.09.2026

§ 0

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
StF: BGBl. I Nr. 127/2006 (NR: GP XXII RV 1557 AB 1592 S. 160.)

§ 1

Text

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 41 100 000 Sonderziehungsrechten (SZR).

§ 2

Text

Paragraph 2,

Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 15 523 750 Sonderziehungsrechten (SZR).

§ 3

Text

Paragraph 3,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.