Die Republik Österreich und die Tschechische Republik,
vom Wunsche geleitet, die Staatsgrenze zwischen den beiden Staaten deutlich erkennbar zu erhalten und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln,
sowie in der Absicht, die freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu vertiefen,
haben folgendes vereinbart: