Die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei geltenden Gesetze, Vorschriften und Verfahren bezüglich Zulassung zu, Aufenthalt in, Transit durch oder Ausreise aus deren Hoheitsgebiet von Fluggästen, Besatzungsmitgliedern, Gepäck und Fracht einschließlich Post, etwa Gesetze, Vorschriften und Verfahren bezüglich Einreise, Ausreise, Einwanderung, Reisepässe, Zölle, Devisen, Quarantäne, Gesundheits-, Veterinär- oder Hygienemaßnahmen, gelten für Fluggäste, Besatzungsmitglieder, Gepäck, Fracht und Post, die vom Luftfahrzeug des namhaft gemachten Fluglinienunternehmens der anderen Vertragspartei befördert werden, bei der Einreise in das oder der Ausreise aus dem oder dem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der besagten Vertragspartei.