„Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff“: Plan, der ausgearbeitet worden ist, um die Anwendung von Maßnahmen an Bord eines österreichischen Seeschiffes sicherzustellen, die dazu bestimmt sind, Personen an Bord, Ladung, Beförderungseinheiten, Schiffsvorräte oder das Schiff selbst vor den Gefahren eines sicherheitsrelevanten Ereignisses zu schützen;